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(16.05.2013) Das Finanzgericht Münster bezweifelt ernstlich die Vereinbarkeit der sogenannten Zinsschranke mit dem Gleichheitssatz. Dies geht aus einem Eilbeschluss vom 29.04.2013 hervor. Eine Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides setze aber bei ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Rechtsnorm ein überwiegendes besonderes Aussetzungsinteresse voraus. [...]
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