FG Düsseldorf: Zivilprozesskosten können auch nach Vergleich als außergewöhnliche Bel

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(08.04.2013) Die Kosten eines Zivilprozesses sind beim Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn die Rechtsverfolgung aus ex ante Sicht hinreichend Aussicht auf Erfolg hatte. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf im Anschluss an die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entschieden. [...]

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