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(06.11.2012) Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines selbstständigen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters befindet sich in den Räumen der Kanzlei. Ein zusätzlich vorhandenes häusliches Arbeitszimmer stellt daher keine Betriebsstätte dar. Die dafür getätigten Aufwendungen können nicht als Sonderbetriebsausgaben abgesetzt werden. [...]
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