Fehlzeiten während der Ausbildung -> Ausbildungsverslängerung?

Jona.s

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Hallo zusammen!

Ich befinde mich derzeit als Schreiner in Ausbildung im 3. Lehrjahr.
Leider verfolgt mich seit Monaten eine Krankheits-Kette, so bin ich nach einem Bänderriss und einer heftigen Bronchitis nun mit einer Schlüsselbeinfraktur gesegnet, was mich insgesamt 12 Wochen lang zuhause hält.

Jetzt wurde mir erzählt, dass zu große Fehlzeiten zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. nicht-Zulassung zur Gesellenprüfung führen können.

Stimmt das?

Bei meinen bisherigen Google-Recherchen war von mehr als 15%Fehlzeiten während der gesamten Aubildungszeit die Rede. Ist das beim Schreiner genau so? Bezieht sich das auch auf Urlaub?

Weiß jemand Bescheid und könnte mir das genauer vorrechnen?

Bin um jeden Hinweis dankbar!


Jonas grüßt freundlich!
 

elgarlopin

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Ich weiß, dass ich mich jetzt unbeliebt mache. Ich weiß auch in etwa über Versicherungstechn. Fragen etwas.

Aber: "Schlüsselbeinfraktur gesegnet, was mich insgesamt 12 Wochen lang zuhause hält".
Darf ich Fragen, wer dir da die Brote schmiert und den PC ein- und ausschaltet?
Sprich doch mal mit deinem Arzt über bedingte/eingeschränkte Arbeitsfähigkeit!
Nicht böse gemeint, eher im Gegenteil!

Franz
 

Jona.s

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mal anders rum gefragt: wie sehen denn dein ausbildungsstand und deine schulischen noten aus?

Da brauch ich ich mir keine Sorgen zu machen, hatte im Halbjahreszeugnis ne 1 im Schnitt. Ich weiß, es entsteht leicht der Eindruck ich würd mich gerne um Schule etc drücken, das ist aber definitiv nicht der Fall. Auch mein Gesellenstück habe ich weitestgehend geplant, Probestücke, ein Modell und einige Zeichnungen angefertigt. Ich bin mit vollem Herzen Schreiner! Nur derzeit offensichtlich vom Pech verfolgt.


@elgarlopin: ein gebrochenes Schlüsselbein bedeutet nicht, dass ich komplett außer Gefecht gesetzt bin! Mein rechter Arm ist stillgelegt, aber mit Links lässt sichs mit etwas Übung ganz gut zurecht kommen, wenn auch alles etwas länger dauert. Und fürs Broteschmieren und Schuhebinden hab ich ne tolle, fürsorgliche Freundin! =)

Ich werd auch mal mit meinem Chef sprechen, ob er nicht in irgendeiner Form Arbeit für mich hat, die z.B. am PC stattfinden kann. Nur würde ich gerne für den Extremfall Bescheid wissen, nicht, dass ich später eine böse Überraschung erlebe...


Bin für weitere Anregungen sehr dankbar!
 

raftinthomas

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dann mach dir mal keine sorgen. du könntest ja mit solchen leistungen die prüfung vorziehen, da sollten ein paar wochen fehlzeit nix machen. anders sähe es halt aus, wenn du überall 4-5 ständest.
wenn du es ganz genau wissen willst, ruf doch einfach mal den zuständigen prüfungsausschuss an. aber sei beruhigt, die sind im allgemeinen auch daran interessiert, leute zur prüfung zuzulassen.
 

Jona.s

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Boah, das erleichtert mich aber!
Leuchtet schon ein, dachte nur dass da vielleicht tatsächlich Rahmenkriterien existieren, die bei Nicht- Einhaltung zum Ausschluss führen...

Vielen Dank für die Antwort!!!
 

carsten

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Hallo

wie Thomas schon gepostet hat, werden sich die Prüfungsfuzzis bei ins Auge fallenden Fehlzeiten ( falls die überhaupt beachtet werden) die Gesamtsituation des Prüflings ansehen. Wenn da die schulischen und betrieblichen leistungen stimmen steht deiner Prüfungsteilnahme nix im Weg.
Wünsche viel Erfolg.
 
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