Fehlerhafte Vergabe einer UKW-Übertragungskapazität

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(05.03.2013) Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 1. März 2013 - 10 ME 101/12 - eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 30. August 2012 - 4 B 100/12 - im Ergebnis bestätigt, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Auswahlentscheidung der Landesmedienanstalt Niedersachsen zur Vergabe von UKW-Rundfunkfrequenzen angeordnet wurde. [...]

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