Fehlende Baugenehmigung: Arglistige Täuschung?

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(29.10.2009) Ein Mann hatte ein bisher landwirtschaftlich genutztes Grundstück gekauft. Er wollte einen darauf befindlichen Schuppen in seinem Sinne verwenden − unter anderem als Stellplatz für seinen Geländewagen. Doch nach Vertragsabschluss stellte er fest, dass es sich um einen Schwarzbau handelte. Es existierte keine Baugenehmigung, die eine Nutzung der Hütte erlaubt hätte. Die Behörde hatte das Betreiben dieses Baus bisher ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke geduldet. Beim nächsten Erwerber, der gar kein Bauer war, wollte sie das nicht tun. Deswegen sah sich der Käufer von den Verkäufern getäuscht. [...]

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