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(20.12.2012) Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen Regelung entgegen, die es erlaubt, dass öffentliche Einrichtungen ohne Ausschreibung Verträge über eine Zusammenarbeit schließen, mit denen keine gemeinsame öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird und die geeignet sind, einen etwaigen privaten Dienstleistungserbringer besser zu stellen. [...]
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