EuGH: Teilnahme an einzelnen Kartell-Handlungen kann Geldbuße rechtfertigen

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(07.12.2012) Das Unternehmen Coppens muss wegen seiner Verstrickung in ein Kartell auf dem belgischen Markt für internationale Umzüge eine Geldbuße von 35.000 Euro zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Coppens habe zwar nicht zur Erreichung sämtlicher gemeinsamer Ziele, die die anderen Kartellbeteiligten verfolgten, beigetragen. Dies sei aber auch nicht erforderlich. Es genüge die Teilnahme an einzelnen Kartell-Handlungen, die hier in einer Beteiligung des Unternehmens an einer Vereinbarung über die Vorlage fiktiver Kostenvoranschläge zu sehen sei (Urteil vom 06.12.2012, Az.: C-441/11 P). [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten