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(08.05.2013) In Belgien knüpft ein Dekret der Flämischen Region vom 27. März 2009 über die Grundstücks- und Immobilienpolitik die Übertragung von Liegenschaften in bestimmten flämischen Gemeinden, den "Zielgemeinden", an die Bedingung, dass eine ausreichende Bindung des Kauf- oder Mietwilligen zu der betreffenden Gemeinde besteht. Dasselbe Dekret verpflichtet außerdem Parzellierer und Bauherren ... [...]
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