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(11.12.2012) Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 20 Mio. Euro und eines Zwangsgelds von 50 000 Euro pro Tag verurteilt, das ab dem heutigen Tag bis zur Durchführung des genannten Urteils zu entrichten ist. Mit dem nicht durchgeführten Urteil wurde festgestellt, dass Spanien gegen seine Verpflichtung verstoßen hatte, die an das Unternehmen Indosa geflossenen rechtswidrigen Beihilfen zurückzufordern. [...]
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