EuG: Klage gegen Unterschwellenmitteilung gescheitert

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(20.05.2010) Deutschland hat bereits im Jahr 2006 gegen die damals neue Mitteilung der Kommission zu "Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen" (ABl. 2006, C 179, S. 2) Klage erhoben. Die Klage reifte bis zum heutigen 20. Mai 2010 beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG). Derweil haben sich sechs weitere Mitgliedsstaaten sowie das Europäische Parlament der Klage Deutschlands angeschlossen. Sie alle vertreten die Ansicht, dass die Mitteilung der Kommission gegen das Europäische Recht verstoße, weil sie für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte Regeln setzen würde, für die die Kommission nicht über die nötige Kompetenz verfügen würde. [...]

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