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(19.12.2012) Ab 2013 werden neue EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer wirksam, die Erleichterungen für Unternehmen vorsehen. So sind ab dem 01.01.2013 elektronische Rechnungen genauso zu behandeln wie Rechnungen auf Papier. Die Unternehmen können also wählen, welches Verfahren der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist. Zudem können die Mitgliedstaaten Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als zwei Millionen Euro jährlich ab 2013 die Ist-Versteuerung ermöglichen. Dies teilt die Europäische Kommission am 17.12.2012 mit. [...]
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