Energieausweis: Kreis der Ausstellungsberechtigten wird größer

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Der Kreis der Handwerker, die einen Energieausweis ausstellen dürfen, ist erweitert worden. Anders als im Entwurf des Bundeskabinetts vorgesehen, sollen künftig alle Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche eine entsprechende Berechtigung erhalten.

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