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ww-pappel
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(03.12.2012) Wenn der Winter zuschlägt, Bürgersteige und Hauszugänge in Eis und Schnee versinken, müssen Mieter nur fegen, schippen und streuen, wenn das im Mietvertrag steht. Typische Vermieter-Argumente, wie "das ist Gewohnheitsrecht" oder "die Mieter im Erdgeschoss waren schon immer zuständig" greifen hier nicht. [...]
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