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(07.12.2012) Die Zahl der Einbruchsdiebstähle in Wohnungen und Häusern nimmt bedingt durch die Jahreszeit wieder stark zu. Aber auch wenn der Schock nach einem Einbruch in die eigenen vier Wände groß ist: Bei einem Einbruch mit Diebstahl muss der Versicherungsnehmer unverzüglich eine Liste mit allen Gütern, die gestohlen wurden, bei der Polizei vorlegen. Versäumt er dies, wird die Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei. [...]
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