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(27.08.2012) Der Beklagte, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, ist früher im Landesdienst als Vorsitzender Richter am Finanzgericht tätig gewesen. Er führt im geschäftlichen Verkehr neben seiner Berufsbezeichnung Steuerberater den Zusatz "Vorsitzender Richter a.D.". Die Klägerin, eine auch auf steuerrechtlichem Gebiet tätige Rechtsanwaltsgesellschaft, verlangt vom Beklagten die Unterlassung der Führung ... [...]
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