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ww-pappel
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(05.02.2013) Bei einem Hausbau kommt es immer wieder mal zu einem Streit zwischen den Beteiligten - also dem Käufer des Objekts, der Bauträgerfirma und den Handwerkern. Doch man sollte dabei nur im äußersten Notfall so weit gehen, sich gegenseitig den Zugang zur Baustelle zu verweigern. Dann kann nämlich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Vertrag vom Ausgesperrten außerordentlich gekündigt werden. [...]
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