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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich beschließen, einen defekten Fahrstuhl nicht instand zu setzen. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse hin.
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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich beschließen, einen defekten Fahrstuhl nicht instand zu setzen. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse hin.
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