Dreister Vermieter: Mieter sollten selbst für Heizung sorgen

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Befinden sich bei Anmietung einer Wohnung Ölöfen in den Räumen, so kann der Mieter davon ausgehen, dass diese Bestandteil der Wohnung sind. Fällt ein Ofen aus, so hat grundsätzlich der Vermieter für die Reparatur zu sorgen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag eine Klausel enthält, nach der der Mieter die Öfen auf eigene Kosten zu stellen hat, entschied das Amtsgericht Landsberg am Lech.

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