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ww-ahorn
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Die Finanzämter sehen es im Regelfall gar nicht gerne, wenn jemand über längere Zeit erhebliche Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend macht, aber im Gegenzug keine Einnahmen vorweisen kann. Dann verweigern sie häufig die steuerliche Anerkennung des Objekts mit der Begründung, es handle sich um ?Liebhaberei?. Doch wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, kann in begründeten Ausnahmen auch eine längere Verlustphase hingenommen werden.(Finanzgericht des Saarlandes, Aktenzeichen 1 K 443/02)
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