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Bundesgerichtshof bestätigt bisherige Rechtsprechung
(20.05.2010) "Formal mag es für eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausreichen, wenn ein Vermieter sich auf ein so genanntes Typengutachten eines Sachverständigen beruft. Eine ganz andere Frage ist es aber, ob die so begründete Mieterhöhung auch inhaltlich in Ordnung ist. Hier sind Mietspiegel, insbesondere qualifizierte Mietspiegel, auf jeden Fall vorzuziehen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DM
, Lukas Siebenkotten, das heutige (19. Mai 2010) Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 122/09). [...]
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(20.05.2010) "Formal mag es für eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausreichen, wenn ein Vermieter sich auf ein so genanntes Typengutachten eines Sachverständigen beruft. Eine ganz andere Frage ist es aber, ob die so begründete Mieterhöhung auch inhaltlich in Ordnung ist. Hier sind Mietspiegel, insbesondere qualifizierte Mietspiegel, auf jeden Fall vorzuziehen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DM
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