DMB: Bundesgerichtshof interpretiert einfachen Zeitmietvertrag als Kündigungsverzicht

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(11.07.2013) "Die Entscheidung ist gut und wichtig. Zu Recht orientiert sich der Bundesgerichtshof an dem, was Mieter und Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages tatsächlich gewollt hatten - eine feste Mietzeit, in der Kündigungen ausgeschlossen sein sollten", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DM:emoji_sunglasses:, Lukas Siebenkotten, die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofs. [...]

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