DL-InfoV: Neue Informationspflichten für alle Rechtsanwälte ab 17. Mai 2010

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(12.05.2010) Am 17. Mai tritt die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV, BGBl 2010, 267ff) in Kraft, mit der bußgeldbewehrt die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt wird. Alle Bemühungen der BRAK auf Bundesebene, sowie unsere Bemühungen auf Landesebene, durch eine Neuregelung des § 6 Abs.1a GewO die Anwaltschaft vom Anwendungsbereich der DL-InfoV auszunehmen und die europarechtlich erforderlichen Regelungen in das anwaltliche Berufsrecht zu integrieren, blieben ohne Erfolg. Bis auf weiteres gelten die neuen Informationspflichten der DL-InfoV damit auch für Rechtsanwälte. Hinsichtlich der Umsetzung dieser Info-Pflichten unterliegt die Anwaltschaft somit der Gewerbeaufsicht. [...]

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