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(13.04.2010) Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Bürgern das Recht einräumt, eine "Verzögerungsrüge" bei zu langen Gerichtsverfahren zu erheben und Wiedergutmachung sowie Schadensersatz zu verlangen. Für jeden Monat Verzögerung soll eine Entschädigung von 100 Euro fällig werden, im Einzelfall mehr oder weniger. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich alles, was die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei zu langen Prozessen stärkt. Denkbar sei allerdings auch - wie vom DAV in der Vergangenheit schon vorgeschlagen - ein echtes Rechtsmittel, das der Untätigkeitsbeschwerde, einzuführen. Darüber müsste dann das nächst höhere Gericht entscheiden. In jedem Fall sind die Bundländer nach wie vor gefordert, die Gerichte sachlich und personell so auszustatten, dass sie ihre Arbeit in angemessener Zeit erledigen können. [...]
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