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(26.03.2010) Der Mieter einer Mietsache darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Wenn der Mieter eines Grundstücks ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume auf dem Grundstück fällt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Das entschied heute der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg. [...]
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