Das Abholzen von Bäumen auf einem gemieteten Grundstück kann teuer werden

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(26.03.2010) Der Mieter einer Mietsache darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Wenn der Mieter eines Grundstücks ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume auf dem Grundstück fällt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Das entschied heute der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten