Darf Vermieter dem Mieter wegen nicht genehmigter Untervermietung kündigen?

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(15.02.2013) Der Eigentümer einer Immobilie hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer sich außer den regulären Mietern dauerhaft in seinem Haus oder seiner Wohnung aufhält. Deswegen muss vor einer Untervermietung seine Erlaubnis eingeholt werden. Das war auch einem Studenten bewusst, der sein Zimmer innerhalb einer Wohngemeinschaft weitervermietete. Er wandte sich an den Eigentümer, erhielt jedoch keine abschließende Auskunft. Stattdessen prozessierten beide Parteien wegen dieser Frage gegeneinander. [...]

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