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Das OLG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Auftragnehmer eine Klimaprüfkammer zu liefern und zu montieren hatte. Das Leistungsverzeichnis, welches der Bauherr übergeben hatte, beruhte auf der Planung von seitens des Bauherrn eingeschalteten Sonderfachleuten. Nach der Abnahme stellte sich heraus, dass die vertraglich vorgesehene Geschwindigkeit für das Aufheizen und Abkühlen der Anlage nicht erreicht wird.
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Das OLG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Auftragnehmer eine Klimaprüfkammer zu liefern und zu montieren hatte. Das Leistungsverzeichnis, welches der Bauherr übergeben hatte, beruhte auf der Planung von seitens des Bauherrn eingeschalteten Sonderfachleuten. Nach der Abnahme stellte sich heraus, dass die vertraglich vorgesehene Geschwindigkeit für das Aufheizen und Abkühlen der Anlage nicht erreicht wird.
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