Darf der Auflagetisch überstehen?

Sivasangaran

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Fange Montag bei Gneis Aerospace Logistc GmbH an und mußte bei Temptown einen Fragebogen von der BG ausfüllen, wußte nicht mehr genau ob oder wie der Auflagetisch bei einer Kantenschleifmaschine überstehen darf.
 

Holz-Christian

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Probleme gibts...

Zuallererst: Unter "Auflagetisch" verstehe ich den Maschinentisch, und der kann eigentlich nicht gross genug sein, also kein Limit in Sachen Überstand.

Überstand über was eigentlich?
Man kann sich über die Bürokratie in diesem Land eigentlich nur noch wundern. Oder amüsieren so wie ich.
Die müssen selbst die Grösse des Auflagetischs einer Kantenschleifmaschine regeln.
Armes Deutschland.

Gruss Christian.
 

Sivasangaran

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War nichts besonderes,

wunderte mich nur das die Frage nicht beantworten konnte, seit der Lehre nicht mehr an einem Kantenbandschleifer gearbeitet.
 

Hans-Friedrich

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Wo drüber denn überstehen?
Wenn die Frage da wirklich so stand, dann ist die mehr als schwammig formuliert. Damit wäre, mit einer vernünftigen Begründung, jede Antwort richtig.
Beispiel: Ja, der Auflagetisch darf über den Standfuß überstehen.
Oder: Nein, der Auflagetisch darf nicht über die Maschinenunterseite überstehen.
 

chris_maa

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Nabend,

Abgesehen davon, dass ich diese Sache hier merkwürdig und belustigend zugleich finde, kann ich vielleicht zur Aufklärung beitragen. Es geht hier mMn um einen nicht erlaubten Überstand des Schleifbandes einer Langbandschleifmaschine gegenüber dem Auflagetisch, wenn er ganz nach hinten geschoben ist. Dadurch soll vermieden werden, dass die Hand die den Tisch vor- und zurück bewegt an das laufende Schleifband kommt.
Musik hören würde ich beim Essen nicht, soll ungesund sein. Statt dessen könntest Du doch etwas lesen, vielleicht sogar die Unterlagen zur Arbeitssicherheit an Holzbearbeitungsmaschinen. Könnte helfen. :emoji_wink:

Grüße, Christian
 
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