ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(17.10.2012) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Eilantrag von zwei anerkannten Natur- und Umweltschutzvereinigungen (NABU und BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe stattgegeben. Damit darf - abgesehen von Maßnahmen zur Umsetzung des Ufersicherungskonzepts Altenbrucher Bogen und zur Baufeldräumung - nicht mit Arbeiten zur Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden. Der ergangene Gerichtsbeschluss bedeutet keine Vorentscheidung über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens. [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de