BVerwG: Berliner Stadtautobahn A 100 darf gebaut werden

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Aber teilweise neue Entscheidung über Lärmschutz erforderlich

(10.10.2012) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen mehrerer in ihrem Eigentum oder durch Immissionen betroffener privater Kläger sowie des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg und des BUND Berlin gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Berlin für den Neubau der A 100 im Bereich zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Anschlussstelle Am Treptower Park im Wesentlichen abgewiesen. Allerdings muss das beklagte Land Berlin einzelne Kläger hinsichtlich der Ansprüche auf Schallschutz erneut bescheiden. [...]

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