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(12.09.2012) Soeben hat das BVerfG entschieden, dass der Rettungsschirm ESM prinzipiell mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Berlin muss aber Auflagen erfüllen. Die Bundesregierung muss bei der Ratifizierung der Verträge sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Mrd. Euro beschränkt bleibt und darüberhinausgehende Zahlungen in den ESM nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind. Dennoch kann Bundespräsident Joachim Gauck nach dem ESM-Urteil aus Karlsruhe den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus unterzeichnen. Damit wird der permanente Rettungsschirm aktiv.
(Quelle: id Verlag)
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