BVerfG: Entscheidung des BVerwG über Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schö

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(12.03.2010) Die Verfassungsbeschwerde betrifft Gerichtsentscheidungen, die die im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld festgesetzte Entschädigung bei der fluglärmbedingten Übernahme eines Grundstücks zum Gegenstand haben. Die Beschwerdeführer bewohnen ein in ihrem Eigentum stehendes Hausgrundstück auf der Gemarkung von M., das unmittelbar am Flughafenumgriff und im Zentrum der Einflugschneise der neuen Startbahn Süd des geplanten Flughafens liegt. Wegen der prognostizierten starken Lärmbelastung haben sie nach den Entschädigungsregelungen des Planfeststellungsbeschlusses Anspruch auf Übernahme des Grundstücks durch den Vorhabenträger zum Verkehrswert. Der Verkehrswert ist nach diesen Regelungen zum Stichtag der Geltendmachung des Anspruchs zu ermitteln. Die von den Beschwerdeführern erhobene Klage wurde vom Bundesverwaltungsgericht - nach Abschluss von Musterverfahren durch Urteile vom 16. März 2006 - ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss vom 2. Juli 2008 abgewiesen. Gegen diesen Beschluss sowie einen nachfolgenden Anhörungsrügenbeschluss vom 19. August 2008 erhoben die Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde. [...]

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