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(09.08.2012) Die Benachteiligung eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehegatten bei der Befreiung von der Grunderwerbssteuer bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2010 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.07.2012 entschieden. [...]
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