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<img src="http://cdn.moebelkultur.de/_images/db/20462_200_150.jpg" hspace="5" align="left" > Ab 1. März 2014 müssen im Handel angebotene Leuchten mit dem EU-Energieverbrauchslabel gekennzeichnet sein. Das schreibt die EU-Verordnung Nr. 847/2012 vor, die für Lampen und Leuchtmittel bereits ab September 2013 gilt. Weil die Einführung viel Aufwand und Abmahngefahr für Möbelhändler nach sich zieht, hat der BVDM zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Bundesverband Technik (BVT) ein Merkblatt erstellt, auf dem neben den wesentlichen Aspekten der Verordnung konkrete Verhaltenstipps und ein Mustertext zur Anforderung der von der Industrie benötigten Informationen stehen.
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