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Die seit rund zwei Jahren geltende Regelung zur Abfrage von Kontendaten mutmaßlicher Steuersünder durch die Finanzbehörden ist größtenteils mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden.
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Die seit rund zwei Jahren geltende Regelung zur Abfrage von Kontendaten mutmaßlicher Steuersünder durch die Finanzbehörden ist größtenteils mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden.
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