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(21.05.2013) Am 16.05.2013 hat der Deutsche Bundestag das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen, berichtet das Bundesjustizministerium. Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Die Gerichtsgebühren steigen moderat. Auch die Gebühren der Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. [...]
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