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Die Bundesregierung hat am 27.Juni 2007 den vomBundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen jetzt klare Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen ab dem 1. Juli 2008 umgesetzt werden. Sofort ab dem 1.7.2008 müssen beispielsweise Besitzer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, potentiellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorlegen.
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Die Bundesregierung hat am 27.Juni 2007 den vomBundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen jetzt klare Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen ab dem 1. Juli 2008 umgesetzt werden. Sofort ab dem 1.7.2008 müssen beispielsweise Besitzer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, potentiellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorlegen.
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