Bundesrat beschließt Energieausweis für Gebäude

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8. Mai 2007
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Nach langer Ungewissheit herrscht nun Klarheit: Der Energieausweis für Bestandsgebäude wird in den kommenden zwei Jahren Pflicht. Das hat der Bundesrat am 8. Juni 2007 beschlossen. Wer ab dem 1. Januar 2009 ein Wohngebäude verkauft oder neu vermietet, benötigt für das Bauwerk einen Energieausweis. Für Wohngebäude mit dem Fertigstellungsjahr 1965 und älter gilt dies sogar bereits ab dem 1. Juli 2008. Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist dieses auch Energiepass genannte Dokument bereits heute schon vorgeschrieben.

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