Bundesgerichtshof zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufs

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(08.01.2010) Im Regelfalle sind nach der Errichtung einer Immobilie alle Beteiligten sehr zufrieden: Der Bauträger, weil er das Geld für seine Leistung erhält. Und der neue Eigentümer, weil er endlich das Haus oder die Wohnung seiner Wünsche beziehen kann. Doch manchmal kommt es zu Differenzen, die sogar so schwerwiegend sind, dass ein Geschäft komplett rückabgewickelt werden soll. Mit den Umständen eines solchen Verfahrens musste sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste deutsche Revisionsinstanz befassen. [...]

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