Bundesgerichtshof weicht Kündigungsschutz weiter auf

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Mieterbund kritisiert vermieterfreundliche Rechtsprechung

(12.10.2012) "Vermieter können jetzt noch leichter Mieter wegen Zahlungsrückständen kündigen. Der Bundesgerichtshof weicht nur zwei Wochen nach seiner problematischen Entscheidung zur Eigenbedarfskündigung den geltenden Kündigungsschutz weiter auf", kritisierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DM:emoji_sunglasses:, das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 107/12). "Das ist aus Mietersicht eine negative Rechtsprechung, die nur den Vermietern nutzt." [...]

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