Bundesgerichtshof erleichtert Vermietern Betriebskostenabrechnungen

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Mieterbund kritisiert Entscheidung als nicht nachvollziehbar und falsch

(15.12.2012) "Die Entscheidung ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar und falsch. Erstmals wird dem Vermieter jetzt die Möglichkeit eröffnet, mit der Betriebskostenabrechnung Geld zu verdienen. Bisher galt der eiserne Grundsatz, Vermieter dürfen nur die Kosten auf ihre Mieter umlegen, die auch tatsächlich entstanden sind. Jetzt sollen stattdessen fiktive Kosten eines Fremdunternehmens in die Abrechnung eingestellt werden dürfen", kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DM:emoji_sunglasses:, Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 41/12). [...]

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