Bundesgerichtshof erlaubt Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
Mieterbund sieht Stärkung der Mieterrechte

(12.03.2013) "Mieter können die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben. Damit wird die Mieterposition beim Thema Betriebskosten eindeutig gestärkt", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DM:emoji_sunglasses:, Lukas Siebenkotten, das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 184/12). "Die Entscheidung ist gut und folgerichtig. Bei der Anpassung der laufenden Vorauszahlungen kommt es immer auf die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung an und nicht auf das formale Abrechnungsergebnis des Vermieters. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits vor knapp einem Jahr entschieden (BGH VIII ZR 246/11)". [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten