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Die Buchführungspflichten für Handwerksbetriebe werden im nächsten Jahr weiter erleichtert, denn zum 1. Januar 2008 wird die Gewinngrenze auf 50.000 Euro im Kalenderjahr angehoben. Die Umsatzgrenze war bereits zum 1. Januar 2007 auf 500.000 Euro im Kalenderjahr erhöht worden.
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Die Buchführungspflichten für Handwerksbetriebe werden im nächsten Jahr weiter erleichtert, denn zum 1. Januar 2008 wird die Gewinngrenze auf 50.000 Euro im Kalenderjahr angehoben. Die Umsatzgrenze war bereits zum 1. Januar 2007 auf 500.000 Euro im Kalenderjahr erhöht worden.
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