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(24.09.2012) Der Einbau eines Fahrstuhls, der es einem behinderten Kind ermöglichen soll, sich innerhalb des Hauses zu bewegen beziehungsweise überhaupt das Haus zu verlassen, ist keine privilegierte Eingliederungshilfemaßnahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB XII. Dies hat das Bundessozialgericht am 20.09.2012 entschieden (Az.: B 8 SO 15/11 R). Nach der betreffenden Vorschrift bleibt vorhandenes Vermögen bei der Hilfe, die dem behinderten noch nicht eingeschulten Menschen die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll, völlig unberücksichtigt. Einkommen wird nur bei den Kosten des Lebensunterhalts berücksichtigt. [...]
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