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(23.03.2010) «Hartz IV»-Empfänger müssen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen für eine angemessene Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Vielmehr muss die ARGE für diese Kosten aufkommen - und zwar auch dann, wenn der «Hartz IV»-Empfänger die Nachforderung des Vermieters zu spät einreicht. Dies hat das BSG mit Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R entschieden.
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