Brandschutzvorschriften in Gastronomie

schere

ww-pappel
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Hattingen
moin,

ich brauche mal nen rat von euch.
ich baue gerade eine ehemalige elektrowerkstatt (ca.360 m²) zu einem gastronomiebetrieb um
und ich muss die decke ( ca. 8m hoch ) mit schallschutzplatten (ecophon Baustoffklasse A2) verkleiden
nun zu meiner frage:
reicht A2 aus oder gibt es da noch irgendwelche anderen werte/brandschutzvorschriftenvorschriften die ich einhalten muss??
schön wäre irgendein link oder so damit ich etwas "schwarz auf weiß habe"

mfg
 

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Gäste
Hallo
Brandschutzvorschriftenvorschriften
Das nützt Dir Alles Nichts. Diese Vorschriften sind regional unterschiedlich.
Wende Dich an Deinen Brandschutzbeauftragten. Informiere Dich bei Deiner HWK oder Stadt, Gemeinde. Würde keinesfalls irgendwelchen pauschalen Schriftwerken glauben schenken. Lass Dir Deine Arbeiten vorher als richtig bestätigen!
Gruß Uli
 

magmog

ww-robinie
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am hessischen Main & Köln
guude,

Du mußt VORHER eine nutzungsänderung beantragen. da diese vom örtlichen bauamt, der gewerbeaufsicht, dem gesundheitsamt und teilweise deren übergordneten stellen genemigt werden muß, bekommst Du von denen die entsprechenden auflagen wg. toiletten, fluchtwegen, küche, abluft, parkplätzen, personalräumen.... und auch brandschutz genannt. die müssen Dich auch beraten, zumal die auflagen in den bundesländern und kommunen sehr unterschiedlich sind.

ohne eine genehmigte nutzungsänderung mache die die kneipe schneller zu, als sie eröffnet werden konnte. und beim nachgenemigen werden die dann oberpienzig!

viel glück, justus.
 
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