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(30.11.2011) Die Gemeinden in Brandenburg gehen davon aus, dass mit In-Kraft-Treten des neuen Vergabegesetzes am 01.01.2012 nicht nur ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist, sondern auch Mehrkosten durch die im Gesetz vorgeschriebenen höheren Löhne (Lohnuntergrenze von acht Euro) entstehen. [...]
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