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Keine einseitige Verpflichtung für Rechtsanwälte
(17.04.2013) Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss wiederholt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre Forderung, einige Änderungen im Gesetzentwurf zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs vorzunehmen. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten bald ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgt. Für die Gerichte soll aber eine solche Verpflichtung nicht eingeführt werden. [...]
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(17.04.2013) Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss wiederholt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre Forderung, einige Änderungen im Gesetzentwurf zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs vorzunehmen. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten bald ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgt. Für die Gerichte soll aber eine solche Verpflichtung nicht eingeführt werden. [...]
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