BMF-Schreiben: Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Geb

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Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine direkte Zuordnung von Anschaffungs- und Herstellungskosten zu gemischt genutzten Gebäudeteilen nicht zulässig. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu mit seinem Schreiben vom 22. März 2007 Stellung genommen.

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