Biedermeier Bett Demontage

Sigolin

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Hallo liebe Experten

Ich habe bei Ebay ein originales Biedermeier Holzbett aus dem 19. Jahrhundert ersteigert. Beim Telefonat teilte mir der Verkäufer mit, das Bett liesse sich nicht zerlegen. Auf jeden Fall habe er keine Schrauben etc. vorgefunden...

Aber es kann ja wohl nicht sein, dass die das Bett damals aus einem Stück gefräst haben?

Ich habe noch ein Bild angefügt.

Vielen Dank vorab für Eure Ratschläge.
 

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Mathis

ww-robinie
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Hallo,

sicher wirst du das nicht gerne hören: Das ist ganz bestimmt kein Bett aus der Biedermeierzeit, also aus dem 19. Jhdt., sicher ist es ein im 20. Jhdt industriell gefertigtes Bett im Biedermeierstil.

Die Demontage dürfte wegen der sogenannten Betthaken ganz einfach sein: einfach von unten mit ein paar kräftigen Schlägen unter die Längsseiten möglichst nahe an den Pfosten diese Beschläge aus den Pfosten ausheben.
 

dascello

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Hm....
Bestimmt nicht?
Ich könnte das aus dem bild nicht rauslesen, weder das eine noch das andere.
Lg

Michael
 

Sigolin

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Danke für Eure Antworten.
Also wenn man jetzt das mit dem Biedermeier ignoriert, ergibt sich für die Demontage wie von Mathis empfohlen:
"Einfach von unten mit ein paar kräftigen Schlägen unter die Längsseiten möglichst nahe an den Pfosten diese Beschläge aus den Pfosten ausheben."

Oder gilt das nur, wenn das Bett im 20. Jahrhundert gefertigt wurde, also eben kein Biedermeier ist?
 

Sigolin

ww-pappel
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Ja mühsam ohne Bilder. Umso mehr schätze ich Eure Tipps.
Ich gehe morgen das Bett abholen und werde nun also einen Gummihammer mitnehmen und dann kräftig unten bei den Längsseiten am Pfosten draufhauen. Wird schon werden.

Vielen Dank nochmal!
 

@@@

ww-birnbaum
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Im Bereich der Bilder im Web wird viel zu heiß gekocht und meistens deutlich abgekühlt gegessen. Trotzdem sind Rechte an dem Bild ohne Vereinbarung sicherlich nicht automatisch auf den Käufer übergegangen.

Soweit ich das verstanden habe stammt das Bild aus einer öffentlichen Auktion. Also wurde es vom Verkäufer veröffentlicht. Wenn man dieses jetzt weiter veröffentlicht und auf den Original Zusammenhang hinweist, macht man meines Erachtens nichts falsch.

Besser wäre natürlich mit Orig. Link (Quelle) unter dem Bild.
 

rorob

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Leider gibt es eine Horde von "Abmahnanwälten", die nur darauf warten, dass man sich vermeintlich angreifbar macht, und dann darauf bauen, dass eingeschüchterte ein paar € überweisen.

Das ist nicht gegen seriöse Anwälte gerichtet.

Gruß
Robert
 

werists

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Wenn man dieses jetzt weiter veröffentlicht und auf den Original Zusammenhang hinweist, macht man meines Erachtens nichts falsch.

.
Doch! Sehr wohl sogar.
Nur der Urheber hat das Recht das Bild zu veröffentlichen bzw. bestimmen, wer, wann, wo es darf. Das Recht verliert er natürlich auch nicht wenn es irgenwo mal veröffentlicht wurde.
 

@@@

ww-birnbaum
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Falsch aufgefasst. Wenn man es in dem Original Zusammenhang ein weiteres mal zeigt. Hat man dem Urheber nix böses getan.
 

werists

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Und wer sagt mir, wer das Recht auf so ein
Bild hat?

In diesem Fall derjenige der die Auktion erstellt hat. Der sollte wissen wo er das Bild her hat.
Kann man es bei einem Bild nicht rausfinden, bleibt nur "Finger weg".

Mit einem Link zum Bild ist man immer auf der sicheren Seite.
 

werists

ww-robinie
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Falsch aufgefasst. Wenn man es in dem Original Zusammenhang ein weiteres mal zeigt. Hat man dem Urheber nix böses getan.

Was ist denn der Original Zusammenhang?
Und wo hört er auf?
Im Urheberecht geht es auch nicht um etwas "Böses" oder nicht Böses, sondern nur um Nutzungsrecht zu haben oder eben nicht zu haben.
 
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